Mängel und Schäden an Gebäuden
Als Geschädigter steht Ihnen eine vollständige Wiederherstellung des Gebäudes zu. Wertminderung oder zukünftige Ertragsschäden müssen Sie nicht hinnehmen. Jedoch lassen sich oftmals nur mit einem Gutachten Forderungen nach Schadensersatz oder Mängelbeseitigung durchsetzen.
Als Nachweis unserer aktuellen Sachkunde im Bereich Bausanierung haben wir im Jahr 2007 eine spezielle Ausbildung zum Thema Bauschäden/Sanierung bei der Ingenieurkammer Brandenburg absolviert.
Gern übernehmen wir für Sie die Bauschadensanalyse und erarbeiten für Sie eine Sanierungskonzeption.